Was ist Prozessfinanzierung?
Die Prozessfinanzierung ist ein Finanzinstrument, bei dem ein Dritter, ein so genannter Prozessfinanzierer, die finanziellen Mittel für kostspielige Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsverfahren bereitstellt. Der Geldgeber übernimmt die Prozesskosten für den Kläger und erhält im Gegenzug einen Anteil an den Erlösen, wenn der Fall gewonnen wird. Wenn der Fall verloren wird, erhält der Geldgeber nichts. Diese Finanzierungsmethode ist besonders nützlich für Kläger, die nicht über die nötigen Mittel verfügen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie wird vor allem bei hohen Streitwerten in Wirtschaftssachen angewandt und ist weniger für Verbraucher- oder Personenschäden geeignet.
Beim Prozessfinanzierer ist ein Antrag auf Prozesskostenfinanzierung zu stellen. Der Finanzierer erhält vom Antragsteller alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen und unterzieht diese einer intensiven juristischen Prüfung. Einige Finanzierer bedienen sich dabei interner, andere wiederum externen Anwälte, um insbesondere auch örtliche Rechtsprechungsgepflogenheiten mit berücksichtigen zu können. Erst wenn diese Beurteilungen positiv ausfallen, d. h. wenn entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, wird der Fall übernommen.
Seit 1998 hat sich die Prozessfinanzierung zu einem etablierten Institut des Risikomanagements im Rechtsmarkt entwickelt. Ab einem gewissen Streitwert (dieser variiert bei den Anbietern von 10.000 bis 500.000 €) werden alle Verfahren finanziert, die Aussicht auf Erfolg versprechen und einen geldwerten Vorteil einfordern, an dem der Prozessfinanzierer beteiligt werden kann. Zumeist sind dies Ansprüche auf Geldleistungen (Schadensersatz, Forderungen aus einem Erbfall, vertragliche Ansprüche etc.).